... höret, höret, höret !
Lord Thomas Zeising von Glencoe und Lochaber stellt sich vor!
Da ich ein Baum- und Landschaftsprojekt in den schottischen Highlands unterstütze, habe ich dort kleine Grundstücke erworben. Als Grundstückseigentümer in dieser Größe darf ich mich offizell Lord nennen. Ursprünglich nennt man einen schottische Landbesitzer "Laird"*. Der schottische Begriff lautet im Englischen Lord; das weibliche Gegenstück zu beiden ist Lady. Es ist genau genommen kein Adelstitel sondern ein sogenannter Edeltitel. Aber warum nicht mal ein Lord sein.
*Bei Laird handelt es sich um einen anschaulichen Titel, der traditionell für schottische Landbesitzer verwendet wird, normalerweise von denen, die auf dem Anwesen leben und arbeiten. Bei Laird handelt es sich um ein schottisches Wort, es ist einfach die schottische Form des britisch-englischen Lord. Mit dem Besitz ist man kein Adeliger, denn Adelsgeschlechter werden vom jeweiligen Staat vergeben oder durch Adoption erlangt. Als schottischer Highland Titelbesitzer geht man daher keinerlei Verpflichtungen im House of Lords oder sonstigen Verbindlichkeiten ein. Man darf aber dennoch den Laird-, Lord- oder Lady-Titel in seiner Anrede oder Korrespondenz verwenden.